FAQ

Häufig gestellte Fragen.


Wir stehen Rede und Antwort.
Sollte die Antwort auf Ihre Frage nicht dabei sein - zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren!
Kontakt zu uns

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  • Was muss der Patient bzw. die Angehörigen für die Betreuungskraft gewährleisten?
    • eigenes, möbliertes Zimmer mit Bett, Kleiderschrank, Schreib- und Sitzgelegenheit 
    • Wlan-Anschluss
    • Die Pflegekraft möchte sich an ihrem Rückzugsort wohl fühlen, sie freut sich über eine liebevolle Einrichtung des Zimmers
    • Nutzung von Toilette/Bad und Küche
  • Welche Aufgaben werden von der Betreuungskraft übernommen?

    Alle Leistungen aus dem Leistungskatalog im SGB XI:

    • Versorgung und Pflege: Hilfe beim Aufstehen oder Zubettgehen, Grundpflege, Mobilisisation, Inkontinenzversorgung
    • Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Aufräumen, Putzen, Waschen etc. 
    • Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten: Spazierengehen, Arztbesuch etc. 

  • Welche Kosten müssen selbst getragen werden?

    Der Eigenanteil richtet sich nach dem Bedarf und nach dem Pflegegrad der zu betreuenden Person. In speziellen Fällen kann der Eigenanteil zudem von Sozialamt und Berufsgenossenschaft übernommen werden. 

    Gerne klären wir diese Fragen individuell in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. 

  • Werden die Leistungen (Sachleistungen) der Pflegekassen mit den Kosten verrechnet?

    Fidus Pflegeservice GmbH ist ein anerkannter Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen, Berufsgenossenschaften und Sozialämter in Baden-Württemberg. Somit können die Sachleistungen in Form der Leistungskomplexe mit den Pflegekassen verrechnet werden. Bei privaten Kostenträgern gelten die gleichen Bedingungen und werden selbstverständlich akzeptiert.

  • Welche zusätzlichen Kosten kommen auf uns zu?

    Es kommen keine zusätzlichen Kosten (wie z.B.  Vermittlungsgebühr oder Fahrtkosten der Pflegekräfte) auf Sie zu.

  • Wie lange dauert es, um die Betreuung einzurichten?

    Wir benötigen eine Vorlaufzeit von 10-14 Tagen.

  • Wo kommen die Betreuungskräfte her?

    Unsere Betreuungskräfte kommen aus Deutschland und aus verschiedenen EU-Ländern, vorwiegend aus Litauen, Lettland und der Slowakei. 

  • Wie wird die Arbeitszeit und die Freizeit der Betreuungskraft organisiert?

    Zu Beginn ermitteln wir gemeinsam den tatsächlichen Bedarf (ausschließlich der zu pflegenden Person). Wir erstellen daraufhin eine Pflegeplanung sowie einen täglichen Arbeitsplan für unsere Pflegekraft. Darin wird auch die tägliche Arbeitszeit festgelegt. Da alle unsere Pflege- und Betreuungskräfte bei uns in einem festen sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis beschäftigt sind, unterliegen wir dem deutschen Arbeitszeitgesetz, welches einzuhalten ist. Wir stehen im engen Kontakt mit Ihnen. Der Bedarf wird bei Veränderung der Situation neu ermittelt und direkt angepasst.

  • Haben die Pflegekräfte einen Führerschein?

    Nicht alle Pflegekräfte haben einen Führerschein, wird aber bei Bedarf von uns berücksichtigt.

  • Sprechen die Betreuungskräfte deutsch?

    Ausnahmslos alle Pflegekräfte sprechen Deutsch. Wir setzen auf Qualität - die Grundvoraussetzung hierfür ist die Verständigung zwsichen Betreuungskraft und Patient. 

  • Bekommen die Betreuungskräfte Taschengeld?

    Nein.

  • Was muss der Patient bzw. die Angehörigen für die Betreuungskraft gewährleisten?
    • eigenes, möbliertes Zimmer mit Bett, Kleiderschrank, Schreib- und Sitzgelegenheit 
    • Wlan-Anschluss
    • Die Pflegekraft möchte sich an ihrem Rückzugsort wohl fühlen, sie freut sich über eine liebevolle Einrichtung des Zimmers
    • Nutzung von Toilette/Bad und Küche
  • Welche Aufgaben werden von der Betreuungskraft übernommen?

    Alle Leistungen aus dem Leistungskatalog im SGB XI:

    • Versorgung und Pflege: Hilfe beim Aufstehen oder Zubettgehen, Grundpflege, Mobilisisation, Inkontinenzversorgung
    • Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Aufräumen, Putzen, Waschen etc. 
    • Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten: Spazierengehen, Arztbesuch etc. 
  • Welche Kosten müssen selbst getragen werden?

    Der Eigenanteil richtet sich nach dem Bedarf und nach dem Pflegegrad der zu betreuenden Person. Zudem besteht die Möglichkeit den Eigenanteil in speziellen Fällen über Sozialamt und Berufsgenossenschaft abzurechnen. Gerne klären wir diese Fragen individuell in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. 

  • Werden die Leistungen (Sachleistungen) der Pflegekassen mit den Kosten verrechnet?

    Fidus Pflegeservice GmbH ist ein anerkannter Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen, Berufsgenossenschaften und Sozialämter in Baden-Württemberg. Somit können die Sachleistungen in Form der Leistungskomplexe mit den Pflegekassen verrechnet werden. Bei privaten Kostenträgern gelten die gleichen Bedingungen und werden selbstverständlich akzeptiert.

  • Welche zusätzlichen Kosten kommen auf uns zu?

    Es kommen keine zusätzlichen Kosten (wie z.B.  Vermittlungsgebühr oder Fahrtkosten der Pflegekräfte) auf Sie zu!

  • Wie lange dauert es, um die Betreuung einzurichten?

    Wir benötigen eine Vorlaufzeit von 10-14 Tagen. 

  • Wo kommen die Betreuungskräfte her?

    Unsere Betreuungskräfte kommen aus Deutschland und aus verschiedenen EU-Ländern, vorwiegend aus Litauen, Lettland und der Slowakei. 

  • Wie wird die Arbeitszeit/Freizeit der Betreuungskraft organisiert?

    Zu Beginn ermitteln wir gemeinsam den tatsächlichen Bedarf (ausschließlich der zu pflegenden Person). Wir erstellen daraufhin eine Pflegeplanung sowie einen täglichen Arbeitsplan für unsere Pflegekraft. Darin wird auch die tägliche Arbeitszeit festgelegt. Da alle unsere Pflege- und Betreuungskräfte bei uns in einem festen sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis beschäftigt sind, unterliegen wir dem deutschen Arbeitszeitgesetz, welches einzuhalten ist. Wir stehen im engen Kontakt mit Ihnen. Der Bedarf wird bei Veränderung der Situation neu ermittelt und direkt angepasst. 

  • Haben die Pflegekräfte einen Führerschein?

    Nicht alle Pflegekräfte haben einen Führerschein, wird aber bei Bedarf von uns berücksichtigt.

  • Sprechen die Betreuungskräfte deutsch?

    Ausnahmslos alle Pflegekräfte sprechen Deutsch. Wir setzen auf Qualität - die Grundvoraussetzung hierfür ist die Verständigung zwischen Betreuungskraft und Patient. 

  • Bekommen die Betreuungskräfte Taschengeld?

    Nein. 

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